DSGVO-Reform 2026: Schlechtere Chancen gegen Meta?
Meta / Facebook

DSGVO-Reform 2026: Schlechtere Chancen gegen Meta?

NOVALEX

Redaktion

05. April 2026 6 Min.

Keine neuen Meta-Urteile – aber politischer Druck auf die DSGVO

In den letzten zwei Wochen gab es keine neuen Urteile oder Bußgelder speziell gegen Meta/Facebook im Bereich Datenschutz und DSGVO-Schadensersatz. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich rechtlich nichts bewegt.

Im Gegenteil: Auf politischer Ebene laufen Reformüberlegungen zur DSGVO, die erhebliche Auswirkungen auf Verbraucherrechte – und damit auch auf Schadensersatzklagen gegen Meta – haben könnten.

Besonders relevant ist die Stellungnahme des Bundesrates vom 27.03.2026 (BR-Drs. 34/26) zum sogenannten „Digitalen Omnibus“ auf EU-Ebene [2].

Für Betroffene stellt sich die Frage:

Werden Auskunftsrechte und Klagemöglichkeiten künftig eingeschränkt – und sollte man deshalb jetzt handeln?

Dieser Beitrag erklärt die Hintergründe und zeigt, was Meta-Nutzer jetzt wissen müssen.


Der „Digitale Omnibus“: Was plant die EU?

Die EU-Kommission arbeitet an einem Reformpaket, das unter dem Arbeitstitel „Digitaler Omnibus“ diskutiert wird. Ziel ist es offiziell, Unternehmen zu entlasten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Der Bundesrat hat sich am 27.03.2026 dazu positioniert und begrüßt Teile der Reform – fordert jedoch selbst zusätzliche Anpassungen an der DSGVO [2].

Das klingt zunächst technisch. Tatsächlich könnten die Vorschläge aber erhebliche praktische Folgen haben.

1. Einschränkung des kostenfreien Auskunftsrechts (Art. 15 DSGVO)

Aktuell gilt:

  • Jeder Betroffene kann nach Art. 15 DSGVO unentgeltlich Auskunft über seine gespeicherten Daten verlangen.
  • Unternehmen müssen umfassend darlegen, welche Daten verarbeitet werden.

Der Bundesrat schlägt vor, das kostenfreie Auskunftsrecht auf einmal alle zwei Jahre zu beschränken [2].

Das wäre eine deutliche Schwächung der Betroffenenrechte.

Warum ist das gerade bei Meta so relevant?

Weil Auskunftsansprüche häufig die Grundlage für:

  • die Beweissicherung bei Tracking-Fällen
  • die Aufdeckung von Profiling-Strukturen
  • die Dokumentation unzulässiger Drittlandübermittlungen
  • die Vorbereitung von Schadensersatzklagen

sind.

Wer nur noch alle zwei Jahre kostenlos Auskunft verlangen kann, verliert ein wichtiges Druckmittel.


Warum Art. 15 DSGVO so wichtig für Meta-Klagen ist

Viele erfolgreiche Verfahren gegen Meta basieren auf einer klaren Struktur:

  1. Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  2. Analyse der Datenverarbeitung
  3. Feststellung eines DSGVO-Verstoßes
  4. Geltendmachung von Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO

Wir haben bereits mehrfach über Urteile berichtet, in denen Gerichte Meta zu Schadensersatz verurteilt haben – etwa:

In vielen Fällen spielte die Transparenz über die Datenverarbeitung eine zentrale Rolle.

Wird der Zugang zu diesen Informationen erschwert, kann das die Durchsetzung von Ansprüchen komplizierter machen.


Ausweitung der Verantwortlichkeit – Chance oder Risiko?

Der Bundesrat fordert außerdem eine Ausweitung der Verantwortung auf Auftragsverarbeiter (Art. 24/25 DSGVO) [2].

Das könnte bedeuten:

  • Mehr Haftung für technische Dienstleister
  • Mehr Klarheit bei komplexen Tracking-Strukturen
  • Stärkere Mitverantwortung bei Drittanbietern

Gerade im Kontext von Meta ist das interessant.

Meta nutzt:

  • Meta Pixel
  • Business Tools
  • externe Partner
  • Werbenetzwerke
  • Cloud-Dienstleister

Je stärker auch diese Akteure in die Verantwortung genommen werden, desto größer wird der Druck auf das Gesamtsystem.

Allerdings besteht auch das Risiko, dass Zuständigkeitsfragen komplizierter werden und Verfahren länger dauern.


Neue Ausnahmen für sensible Daten?

Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft Art. 9 DSGVO (sensible Daten) [2].

Hier sollen möglicherweise neue Ausnahmen geschaffen werden.

Sensible Daten sind unter anderem:

  • Gesundheitsdaten
  • politische Überzeugungen
  • religiöse Zugehörigkeit
  • biometrische Daten

Gerade bei Profiling und Targeting kann Meta mit sensiblen Kategorien arbeiten – zumindest indirekt über Interessenprofile.

Eine Aufweichung dieser Schutzstandards würde Betroffenenrechte faktisch schwächen.


Datenschutzbehörden melden Rekordzahlen

Parallel zu den Reformdiskussionen veröffentlichen mehrere Datenschutzbehörden ihre Tätigkeitsberichte für 2025 (KW 13, Ende März 2026) [2].

Die zentrale Botschaft:

  • Beschwerden steigen stark an
  • Datenpannen nehmen zu
  • KI-Systeme im Kundenservice werden kritisch gesehen
  • Beratungsbedarf wächst

Diese Entwicklung ist für Betroffene ambivalent:

Positiv:

  • Datenschutz wird stärker kontrolliert
  • Behörden sensibilisieren Öffentlichkeit
  • Rechtsverstöße werden sichtbarer

Negativ:

  • Verfahren dauern länger
  • Behörden sind stark ausgelastet

Für individuelle Schadensersatzklagen bleibt deshalb oft nur der direkte zivilrechtliche Weg gegen Meta.


EuGH „Russmedia“: Plattformen haften mit

Das EuGH-Urteil C-492/23 „Russmedia“ vom 02.12.2025 (im März 2026 erneut aufgegriffen) stellt klar:

Website-Betreiber können mitverantwortlich für DSGVO-Verstöße bei Anzeigen sein, insbesondere bei fehlender Rechtsgrundlage oder unzureichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen [2].

Übertragen auf Meta bedeutet das:

  • Plattformen können nicht pauschal Verantwortung ablehnen
  • Targeting-Strukturen stehen stärker unter Prüfung
  • Mitverantwortung bei sensiblen Daten wird konkretisiert

Das stärkt grundsätzlich die Position von Verbrauchern.


BGH-Entscheidung vom 24.02.2026: Bedeutung für Anspruchsdurchsetzung

Der BGH (Az. VI ZR 430/24) hat am 24.02.2026 zur Übertragbarkeit von Ansprüchen aus Art. 15 DSGVO entschieden [2].

Kernpunkt:

  • Klärung der Prozessstandschaft
  • Präzisierung bei abgetretenen Auskunftsansprüchen

Für Verbraucher bedeutet das vor allem:

Die Rechtsprechung entwickelt sich weiter und konkretisiert, wie DSGVO-Rechte effektiv durchgesetzt werden können.

Gerade bei großen Konzernen wie Meta ist rechtliche Klarheit ein entscheidender Faktor.


Was bedeutet das konkret für Meta-Nutzer?

Auch ohne neue Meta-Urteile in den letzten Wochen ist die Lage dynamisch.

1. Reformdruck kann Rechte einschränken

Sollte das kostenfreie Auskunftsrecht eingeschränkt werden, könnte es schwieriger werden, regelmäßig Transparenz über Meta-Datenverarbeitung zu erhalten.

2. Gerichte bleiben verbraucherfreundlich

Die jüngere Rechtsprechung – etwa zu Tracking und Einwilligungen – zeigt weiterhin eine klare Linie zugunsten der Betroffenen.

Lesen Sie dazu auch:

3. Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bleibt möglich

Solange ein nachweisbarer Verstoß vorliegt, können Betroffene immateriellen Schadensersatz verlangen.

Gerichte haben bereits Beträge von mehreren tausend Euro zugesprochen – abhängig vom Einzelfall.


Jetzt handeln oder abwarten?

Viele Betroffene fragen sich:

Sollte ich jetzt Ansprüche prüfen lassen – bevor die DSGVO reformiert wird?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Aber:

  • Rechtliche Unsicherheiten sprechen oft für zeitnahes Handeln
  • Verjährungsfristen laufen unabhängig von Reformdiskussionen
  • Politische Prozesse dauern, können aber Rechte verändern

Wer von Tracking, Profiling oder Datenlecks betroffen ist, sollte zumindest prüfen lassen, ob ein Anspruch besteht.


Fazit: Keine neuen Meta-Urteile – aber strategisch relevante Entwicklungen

Zusammengefasst:

  • In den letzten zwei Wochen keine neuen Meta-Entscheidungen
  • Bundesrat diskutiert Einschränkungen beim Auskunftsrecht [2]
  • Datenschutzbehörden melden steigende Beschwerdezahlen [2]
  • EuGH stärkt Mitverantwortung von Plattformen [2]
  • BGH konkretisiert Durchsetzung von DSGVO-Rechten [2]

Die politische Diskussion zeigt:

Datenschutz bleibt ein zentrales Konfliktfeld zwischen Verbraucherschutz und Unternehmensinteressen.

Für Meta-Nutzer bedeutet das:

Rechte bestehen – aber sie sollten aktiv genutzt werden.


Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen

Ob Tracking über Drittseiten, Meta Pixel, Business Tools oder Datenlecks – wir prüfen individuell, ob Ihnen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zusteht.

Je früher die rechtliche Bewertung erfolgt, desto besser lassen sich Ansprüche sichern.

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Quellen

[2] https://stiftungdatenschutz.org/veroeffentlichungen/datenschutzwoche/detailansicht/datenschutzwoche-vom-30-maerz-2026-692

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