FLUGGASTRECHTE

Flug verspätet? Bis zu 600€ stehen Ihnen zu.

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Wir setzen Ihr Recht durch – ohne Kostenrisiko.

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ENTSCHÄDIGUNG

Ihre Entschädigungshöhe

Kurzstrecke

bis 1.500 km

250€

Mittelstrecke

1.500–3.500 km

400€

Langstrecke

über 3.500 km

600€

Wann greift die Verordnung?

  • Verspätung am Zielort ab 3 Stunden
  • Annullierung des Fluges
  • Überbuchung und Boarding-Verweigerung
  • Verpasster Anschlussflug durch Verspätung

Wann nicht?

Bei außergewöhnlichen Umständen wie Streik, schwerem Unwetter oder Sicherheitsrisiken kann die Airline unter Umständen von der Entschädigungspflicht befreit sein. Allerdings versuchen Airlines häufig, sich zu Unrecht auf diese Ausnahmen zu berufen. Wir prüfen das für Sie.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Lassen Sie uns für Ihr Recht kämpfen.

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