FLUGGASTRECHTE
Flug verspätet? Bis zu 600€ stehen Ihnen zu.
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Wir setzen Ihr Recht durch – ohne Kostenrisiko.
Entschädigung jetzt prüfenENTSCHÄDIGUNG
Ihre Entschädigungshöhe
Kurzstrecke
bis 1.500 km
250€Mittelstrecke
1.500–3.500 km
400€Langstrecke
über 3.500 km
600€Wann greift die Verordnung?
- ✓Verspätung am Zielort ab 3 Stunden
- ✓Annullierung des Fluges
- ✓Überbuchung und Boarding-Verweigerung
- ✓Verpasster Anschlussflug durch Verspätung
Wann nicht?
Bei außergewöhnlichen Umständen wie Streik, schwerem Unwetter oder Sicherheitsrisiken kann die Airline unter Umständen von der Entschädigungspflicht befreit sein. Allerdings versuchen Airlines häufig, sich zu Unrecht auf diese Ausnahmen zu berufen. Wir prüfen das für Sie.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
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