FLUGGASTRECHTE

    Flug verspätet? Bis zu 600€ stehen Ihnen zu.

    Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Wir setzen Ihr Recht durch – ohne Kostenrisiko.

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    ENTSCHÄDIGUNG

    Ihre Entschädigungshöhe

    Kurzstrecke

    bis 1.500 km

    250€

    Mittelstrecke

    1.500–3.500 km

    400€

    Langstrecke

    über 3.500 km

    600€

    Wann greift die Verordnung?

    • Verspätung am Zielort ab 3 Stunden
    • Annullierung des Fluges
    • Überbuchung und Boarding-Verweigerung
    • Verpasster Anschlussflug durch Verspätung

    Wann nicht?

    Bei außergewöhnlichen Umständen wie Streik, schwerem Unwetter oder Sicherheitsrisiken kann die Airline unter Umständen von der Entschädigungspflicht befreit sein. Allerdings versuchen Airlines häufig, sich zu Unrecht auf diese Ausnahmen zu berufen. Wir prüfen das für Sie.

    FAQ

    Häufig gestellte Fragen

    Lassen Sie uns für Ihr Recht kämpfen.

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